Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Geltungsbereich

 

Gegenstand dieser Bedingungen ist der Verkauf von Anwendersoftware und sonstige Scripte durch "HYGENIA-NET". Für die Geschäftsbeziehungen zwischen uns und unseren gewerblichen und privaten Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Vereinbarungen oder Geschäftsbedingungen des Bestellers bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung des Verkäufers, soweit sie diesen Bestimmungen entgegenstehen. Die Verkaufsbedingungen des Verkäufers werden durch Absenden der Bestellung, spätestens mit Annahme der Lieferung Vertragsbestandteil. Beratungen und Produktinformationsgespräche während des Vertragsabschlusses und bei der Auslieferung dienen allein der Kundeninformation und enthalten keine Zusicherungen im Sinne des Gewährleistungsrechts, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist und ein ausdrücklicher Beratungsvertrag abgeschlossen wurde.

2. Preise

 

Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend. Liefervereinbarungen werden nur wirksam, wenn sie schriftlich vom Verkäufer bestätigt werden. Als vereinbart gilt der am Tag der Lieferung gültige Preis zuzüglich der in den Rechnungen offen ausgewiesenen Steuern. Die auf unserer Homepage www.hygenia-net.com“ angegebenen Preise sind Gegenstand des Vertrages, soweit sie den Allgemeinen Verkaufsbedingungen und/oder gesonderten Vereinbarungen nicht entgegenstehen.

 

Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Rottach-Egern ausschließlich Porto und Verpackung und zuzüglich der ges. Mehrwertsteuer.Die Porto- und Verpackungskosten trägt der Käufer und werden gesondert in der Rechnung aufgeführt.

 

3. Pflichten des Bestellers

 

Nimmt der Besteller die Lieferung nicht ab, ist der Verkäufer berechtigt, nach Setzung einer Nachfrist von vier Wochen vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Im letzten Fall ist der Verkäufer berechtigt, entweder ohne Nachweis eines Schadens 10% des Kaufpreises oder Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu verlangen.

 

Statt dieser Rechte kann der Verkäufer innerhalb einer mit dem Besteller vereinbarten, angemessenen verlängerten Lieferfrist eine gleichartige Lieferung zu den vereinbarten Bedingungen durchführen. Die Kosten einer zweiten oder weiteren Lieferung trägt der Besteller.

5. Lieferung


Die Wahl des Beförderungsweges erfolgt ohne besonderer Weisung des Bestellers durch den Verkäufer nach pflichtgemäßem Ermessen. Die Lieferung erfolgt an das Domizil des Auftraggebers, Porto-und Verpackungskosten trägt der Besteller. 

 

Die vereinbarte Lieferzeit beginnt mit dem Datum der Vereinbarung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen und Freigaben. Wird ein vereinbarter Liefertermin um mehr als vier Wochen überschritten, so hat der Besteller das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. 

 

Ein Recht zum Rücktritt besteht nicht, wenn der Verkäufer den Liefertermin ohne sein Verschulden (z.B. durch höhere Gewalt) nicht einhalten kann. In diesem Fall kann der Besteller drei Monate nach Überschreitung des ursprünglichen Liefertermins vom Vertrag zurücktreten. 

 

Vom Verkäufer nicht zu vertretende Ereignisse, durch welche die Lieferung oder ihr Transport unmöglich oder unzumutbar erschwert wird, geben dem Verkäufer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder die Lieferung bis zur Beseitigung des Hindernisses hinauszuschieben. Diese Umstände sind vom Verkäufer dem Besteller unverzüglich mitzuteilen. Schon erfolgte Teillieferungen gelten als selbständiges Geschäft; wegen der noch ausstehenden Mengen darf die Regulierung der Teillieferung nicht verweigert werden. Im Falle des Hinausschiebens der Lieferung aus den vorgenannten Gründen entsteht kein Recht des Bestellers zur Nachfristsetzung und zum Rücktritt. 

 

Schadensersatzansprüche wegen Rücktritts sind ausgeschlossen. Bei mindestens grob fahrlässig herbeigeführter verspäteter Lieferung/Teillieferung oder bei Nichtlieferung/teilweiser Nichtlieferung ist der Schadensersatzanspruch auf den voraussehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen sind Schadensersatzansprüche ausgeschlossen. 

6. Gefahrübergang

 

Die Gefahr geht - sofern nicht anders vereinbart ist - mit der Absendung der Lieferung von dem Lager des Lieferers auf den Besteller über. Der Besteller trägt die Gefahr für alle zurückgenommenen Lieferungen während des Rücktransportes. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Versandkosten trägt.

7. Gewährleistung und Mängelrüge

 

Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach §§ 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Sollten sich Beanstandungen trotz größter Aufmerksamkeit ergeben, so sind gemäß § 377 HGB offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von acht Tagen nach Eingang der Ware, verdeckte Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung geltend zu machen, andernfalls gilt die Ware als genehmigt. 

 

Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten, gegenüber Verbrauchern in 24 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei unserem Besteller. Vorstehende Bestimmungen gelten nicht, soweit das Gesetz längere Fristen zwingend vorschreibt. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen. 

 

Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. 

 

Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller - unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche - vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Ersatz für vergebliche Aufwendungen kann der Besteller nicht verlangen. 

 

Ansprüche wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften oder aus Garantiezusagen können nur geltend gemacht werden, wenn die zugesicherten Eigenschaften oder Garantiezusagen schriftlich vom Verkäufer bestätigt worden sind. 

 

Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche. 

 

Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch. 

 

Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruches des Bestellers gegen den Lieferer gilt ferner Absatz 6 entsprechend. 

 

Weitergehende oder andere als die hier in § 7 geregelten Ansprüche des Bestellers gegen uns und unsere Erfüllungsgehilfen wegen eines Mangels sind ausgeschlossen. 

 

Im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels oder im Falle der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Ware zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs im Sinne von § 444 BGB (Erklärung des Verkäufers, dass der Kaufgegenstand bei Gefahrübergang eine bestimmte Eigenschaft hat und dass der Verkäufer verschuldensunabhängig für alle Folgen ihres Fehlens einstehen will) richten sich die Rechte des Bestellers ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen. 

8. Eigentumsvorbehalt

 

Die Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung sämtlicher Forderungen, einschließlich Nebenforderungen, Schadensersatzansprüchen und Einlösungen von Schecks und Wechseln, Eigentum des Verkäufers. 

 

Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne Forderungen des Verkäufers in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt wird. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält. 

 

Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. 

 

Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware bzw. der abgetretenen Forderungen sind unzulässig. Von Pfändungen ist der Verkäufer unter Angabe des Pfandgläubigers sofort zu benachrichtigen. Nimmt der Verkäufer aufgrund des Eigentumsvorbehaltes den Liefergegenstand zurück, so liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn der Verkäufer dies ausdrücklich erklärt. Der Verkäufer kann sich aus der zurückgenommenen Vorbehaltsware durch freihändigen Verkauf befriedigen. Der Besteller verwahrt die Vorbehaltsware für den Verkäufer unentgeltlich. Der Besteller tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden der oben genannten Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, an den Verkäufer in Höhe des Fakturenwertes der Ware ab. Der Verkäufer nimmt diese Abtretung an. 

9. Software

 

Für die Lieferung von Software gelten darüber hinaus die dem Datenträger beiliegenden oder auf diesem befindlichen Bedingungen. Durch Öffnen der Diskettenverpackung werden die jeweiligen Lizenzbedingungen des Herstellers anerkannt. Eine nachträgliche Rückgabe oder Umtausch in ein anderes Produkt ist nicht möglich. Der Besteller trägt die alleinige Verantwortung für die Auswahl des Softwareprogramms im Hinblick auf die Hardware-Kompatibilität auf die vom Besteller gewünschte Spezifikation. An Software und den dazugehörigen Dokumentationen, deren Ergänzungen und sonstigen Unterlagen wird dem Besteller ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht zum internen Gebrauch auf einem Computersystem eingeräumt. Alle sonstigen Rechte an der Software und der Dokumentation einschließlich der Kopien der Software verbleiben beim Software-Lieferanten. Der Besteller darf die Software weder ganz noch teilweise vervielfältigen, bearbeiten, übersetzen oder von dem Objektcode in den Quellcode umwandeln. Kopien dürfen grundsätzlich nur zur Datensicherung angelegt werden.

10. Fernabsatzgesetz

 

Im Falle eines Widerrufs im Rahmen des Fernabsatzgesetzes trägt der Kunde die Rücksendungskosten selbst.

11. Schlussbestimmungen

 

Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Lieferbedingungen oder des Liefergeschäfts unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, eine neue Bestimmung zu vereinbaren, die dem mit der richtigen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt. 

 

Erfüllungsort - soweit gesetzlich zulässig - für alle sich aus dem Liefergeschäft ergebenden Verbindlichkeiten und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Liefergeschäft und/oder einem Urkundenprozess ist ausschließlich Rottach-Egern, soweit nichts anderes vereinbart wird. Die Beziehungen zwischen Verkäufer und Besteller unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung der Bestimmungen des Einheitlichen Gesetzes über den Abschluss von internationalen Kauf beweglicher Sachen und des Einheitlichen Gesetzes über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen und des Einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen bzw. des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf wird ausgeschlossen. 

Alle vorangegangenen AGB verlieren ihre Gültigkeit.

 

Bei Rückfragen zu dieser Erklärung kontaktieren Sie bitte:  

HYGENIA-NET GmbH

Koglkopfstrasse 17

83707 Bad Wiessee

 

Telefon 08022 7054997

Telefax 08022 7054998

E-Mail: info@hygenia-net.com 

Internet: www.hygenia-net.com

HRB-Nr. 103706

USt-ID: DE 158952359  

Gesch.-Führer: OiviaZiriakus 

(staatl. gepr. Desinfektorin + öffentl. bestellte und vereid. Hygiene-Sachverständige)

 

Haftungsausschluss 

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