Auf was Einrichtungen der Gesundheits- und Heilberufe achten müssen in Bezug auf das neue IfSG (Infektionsschutzgesetz)!
Tattoo-, Piercing- und Permanent-MakeUp-Studios, Fusspflege- und Nagelstudios, med. Pflegeberufe, aber auch Friseur- und Kosmetikstudios, sowie Fitness-, Massage-, Bäder- und Wellnesseinrichtungen geraten zunehmend in die Schusslinie der behördlichen Aufsichtsorgane. Grund sind oft gravierende Hygienemängel und Missstände in einzelnen Einrichtungen, die Auswirkungen auf den Ruf einer ganzen Branche haben!
Es scheint, dass Betreiber, Unternehmer wie auch Mitarbeiter in Gesundheits- und Heilberufen die vielen Gesundheitsrisiken, die ein falsches, bzw. fehlendes Hygienemanagement birgt, vollkommen unterschätzen. Es fehlt an entsprechender Aufklärung und Unterweisung über die speziellen hygienischen Anforderungen und viele Betriebe sind nicht hinreichend informiert
dass sie lt. dem IfSG (Infektionsschutzgesetz) zur Einhaltung der Infektionshygiene verpflichtet sind und z.B. nach den Richtlinien des § 36 Abs.2 durch das zuständige Gesundheitsamt infektionshygienisch überwacht werden. Die Überwachungsvorschriften sind bisher in den Gesundheitsdienstgesetzen bzw. den Hygieneverordnungen der Länder enthalten, die routinemäßige Überwachungsmaßnahmen nicht vorgesehen haben.
Für die Durchführung der Überwachung berufen sich die Kontrollbehörden nun auch auf die Anordnungen des § 16 Abs.1 des IfSG, wobei nicht nur das tatsächliche Auftreten von Krankheitserregern in einer Einrichtung maßgebend ist, vielmehr genügt bereits die begründete Annahme von Tatsachen, die zum Auftreten einer übertragbaren Krankheit führen können.
Das IfSG (Infektionsschutzgesetz) hat nicht nur das Ziel, bereits aufgetretene Krankheiten und deren Verbreitung zu bekämpfen, sondern es will ebenso die Entstehung übertragbarer Krankheiten von vorneherein verhindern um einer möglichen Gefahrenentwicklung so früh wie möglich entgegenzuwirken - zum Schutz der Bevölkerung.
Der Leiter oder Inhaber einer Einrichtung der Gesundheits- und Heilberufe trägt die Verantwortung für die Sicherung der hygienischen Erfordernisse, ebenso obliegt ihm die Sicherung der personellen, technischen und räumlichen Voraussetzungen und er nimmt seine Verantwortung durch Anleitung und Kontrolle wahr. Er sollte zu seiner Unterstützung alle Mitarbeiter, insbesondere neues Personal, in regelmässigen Fortbildungen nach aktuellen hygienischen Gesichtspunkten schulen bzw. schulen lassen.
Leider sieht es in der "Praxis" jedoch meist anders aus.....! Es fehlt einerseits an der fachlichen hygienischen Aufklärung, den entsprechenden Schulungsmöglichkeiten und andererseits an genauen Informationen, welche speziellen Hygieneanforderungen das IfSG und somit die Kontrollbehörden fordern.
Basishygiene
So werden z.B. in Bezug auf die Basishygiene Faktoren vorausgesetzt, die Hygieneanforderungen u. a. an Standort, Gebäude, Räume und auf die Ausstattung, d.h. Behandlungsräume, Einrichtung und Gerätschaften, stellen.
Der Betrieb muss so ausgestattet sein, dass Fussböden, Wände und Decken so wie Einrichtungsgegenstände und Gerätschaften leicht zu reinigen und gegebenenfalls zu desinfizieren sind.
Hygieneplan
Ebenfalls erforderlich ist ein sog. Hygieneplan, in dem alle hygienerelevanten Maßnahmen und deren Ablauf und Durchführung festgeschrieben sind.
Dieser Hygieneplan muss für alle Beschäftigten jederzeit zugänglich und einsehbar sein und die Beschäftigten sollten mindestens einmal jährlich, hinsichtlich der erforderlichen Hygienemassnahmen unterwiesen werden. Diese Unterweisung ist schriftlich zu dokumentieren. Der Hygieneplan ist ferner jährlich hinsichtlich seiner Aktualität zu überprüfen und ggf. zu ändern oder anzupassen.
Die Einhaltung der lt. Hygieneplan vorgegebenen Hygienemassnahmen, der Reinigungs- und Desinfektonsarbeiten, so wie der Instrumentenaufbereitung, Desinfektion und Sterilisation wird mit sog. "Checklisten" überwacht und alle Massnahmen und Arbeiten sind schriftlich zu dokumentieren.
Händehygiene
Durch die vielfältigen Kontakte mit der Umgebung, mit Menschen und dann wieder mit Patienten, erfolgt die Übertragung von Infektionserregern hauptsächlich über die Hände. Händewaschen reduziert zwar die Keimzahl auf den Händen, jedoch werden Übertragungswege nicht wirksam unterbrochen. Hier greift nur eine sog. hygienische Händedesinfektion, nur sie dient zur Abtötung von Keimen, Bakterien und Infektionserregern und ist durchzuführen z.B.:
Vor Arbeitsbeginn - nach jeder Verschmutzung - nach pflegerischen Massnahmen - nach Toilettenbenutzung - vor und nach Patientenkontakt - nach Kontakt mit Blut oder anderen Körperflüssigkeiten - nach Kontakt mit infektiösem Material - vor invasiven Massnahmen - vor dem Anlegen von Verbänden - vor jedem Kontakt mit Patienten.etc.
Instrumentenaufbereitung Desinfektion/Sterilisation
Instrumentenaufbereitung und Sterilisation ist nur von sachkundigem Personal auszuführen. Benutzte Instrumente und Gerätschaften sind in der Reihenfolge: Desinfizieren (in zerlegter Form), Reinigen, Spülen, Trocknen, Pflegen, Prüfen und ggf. Sterilisieren wieder aufzubereiten.
Einmalinstrumente sind nicht wieder aufzubereiten, da sehr hohe Ansprüche an die Kriterien der Wiederaufbereitbarkeit gestellt werden.
Durchgeführte Desinfektions- und Sterilisationsarbeiten von Instrumenten und Gerätschaften sind zu dokumentieren.
Reinigungs- und Desinfektionsarbeiten von Einrichtung, Sanitär, Bädern und Duschen
Öffentliche Bereiche zu denen Kunden, oder Patienten Zutritt haben, wie z.B. Toiletten, Bäder und Duschen, Massageräume, Fitnessräume und Geräte etc. sind täglich zu reinigen und es ist eine Wischdesinfektion durchzuführen.
Auch diese Maßnahmen sind in den sog. Checklisten zu dokumentieren.
TrinkwV2001 (Trinkwasserverordnung)
Das in Fitness- und Wellness-Einrichtungen, Massage- und Bädereinrichtungen verwendete Kalt- und Warmwasser für den menschlichen Gebrauch
muss der Trinkwasser-Verordnung (TrinkwV2001) entsprechen. Der Betreiber einer Hausinstallationsanlage ist dafür verantwortlich,
dass speziell Warmwasserleitungen so betrieben werden,
dass eine gesundheitsgefährdende Vermehrung von Legionellen vermieden wird. Die TrinkwV2001/ DVGW schreibt eine jährliche Wasseruntersuchung auf Legionellen vor!
Nachdem Leiter, Inhaber und auch Mitarbeiter in Gesundheits- und Heilberufen in hohem Maße die Verantwortung für die Gesundheit ihrer Kunden und Patienten tragen, ist ein professionelles Hygienemanagement unerlässlich..
Hygenia-Net - Ihr Institut für professionelles Hygienemanagement in
Bad Wiessee am Tegernsee ist spezialisiert und veranstaltet "branchenbezogene" Hygieneseminare für die sog. Gesundheits- und Heilberufe, in denen neben den hygienerelevanten Themen vor allem auch der Aufbau eines professionellen Hygienemanagements unterrichtet wird.
Ein solches Eigenkontrollkonzept kann jedoch nur mit gut geschulten und sensibilisierten Mitabeitern funktionieren und ist ein ganz entscheidender Faktor für gute Qualität, die zum einen langfristige Kundenbindungen und zum anderen die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen gewährleistet.